Während der 30-jährigen Verjährungsfrist des erwirkten Vollstreckungstitels übernehmen wir für Sie die stetige Überprüfung von Vollstreckungsmöglichkeiten beim Schuldner.
Bei einer solchen langen Verjährungsfrist ist die Chance, insbesondere bei jüngeren Schuldnern und/oder geringen Forderungen, innerhalb dieser 30 Jahre zu einem Vollstreckungserfolg zu gelangen, relativ hoch.
Wichtig ist es hierfür, den Faden zum Schuldner nicht zu verlieren und durch stetige Überprüfung
jederzeit Vollstreckungsmaßnahmen einleiten zu können.